Die Eiszeit brachte sie vor Millionen Jahren unbekannt hervor. Heute haben sie Namen. Aber wie heißen sie genau? Welche Bedeutung hatten sie für unsere Vorfahren? Welche werden sie für die nächsten Generationen haben?
Auf diese und ähnliche Fragen stieß unsere Bürgerteam-Gruppe beim Erarbeiten eines Radwegekonzepts für unseren Ort im Münsterland. Wir wollten wissen, welchen Flüssen und Bächen begegnen wir auf unseren Touren und Wegen.
Selbst Einheimische und echte „Poahlbürger“ mussten manchmal mit den Achseln zucken. Höchste Zeit also, den Fragen nachzugehen und Antworten zu finden. Und da die Gewässer nicht nur durch Alverskirchen plätschern, hat sich der Heimatverein aus Everswinkel mit uns zusammen »in ein Boot« gesetzt, um die Beschilderung der Flüsse, Bäche und Gräben gemeinsam durchzuführen. Die Gewässer rund um und in der Gemeinde Everswinkel waren und sind wichtig, wenn auch wasserrechtlich* vermutlich „nur“ von niedriger Bedeutung, aber sie verdienen auf jeden Fall unsere Aufmerksamkeit. Denn als Spaziergänger, Radfahrer, Autofahrer, Einwohner oder Urlauber treffen wir immer wieder auf Bäche und Gräben und überqueren Brücken oft achtlos.
14 Gewässer – von der Angel bis zum Wieninger Bach – haben wir uns näher angeschaut, recherchiert, Informationen zusammengetragen und an markanten Stellen beschildert.
Informieren Sie sich gerne hier auf unserer Homepage. Besuchen Sie persönlich die Gemeinde Everswinkel und den Ortsteil Alverskirchen im Münsterland.
Wir heißen Sie herzlich willkommen und freuen uns auf ein Feedback über unserer Arbeit.
Das „Bäche“-Bürgerteam und der Heimatverein Everswinkel

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Quelle: Google KI Suchergebnis / Zusammenfassung
* Im deutschen Wasserrecht werden oberirdische Gewässer aufgrund ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in Ordnungen eingeteilt, wobei es sich um eine Länderregelung handelt.
Diese Einteilung ist in Gewässer erster Ordnung (bedeutende Bundeswasserstraßen und Landesgewässer), Gewässer zweiter Ordnung (mittelgroße Gewässer mit größerer Bedeutung) und in einigen Ländern zusätzlich in Gewässer dritter Ordnung (kleinere, nicht anderweitig erfasste Gewässer) unterteilt.
- Gewässer erster Ordnung: Dies sind die wichtigsten Gewässer. Dazu gehören die Bundeswasserstraßen sowie weitere bedeutende Gewässer, die in den Anlagen der jeweiligen Landeswassergesetze aufgeführt sind. Die Unterhaltung obliegt oft dem Bund oder dem Land, je nach Zuständigkeit.
- Gewässer zweiter Ordnung: Hierunter fallen Gewässer, die nicht erster Ordnung sind, aber für die Wasserwirtschaft eine größere Bedeutung haben. Ihre Einstufung und Unterhaltung ist ebenfalls in den Landesgesetzen geregelt.
- Gewässer dritter Ordnung: Diese Kategorie umfasst alle übrigen Gewässer, meist kleinere Bäche oder Gräben, die nicht in den Ordnungen eins und zwei aufgeführt sind. In vielen Bundesländern gehören sie den Eigentümern der angrenzenden Ufergrundstücke.
- Zuständigkeit: Die Einteilung regelt maßgeblich die Verantwortlichkeit für die Gewässerunterhaltung. Über die Ordnung wird entschieden, welche öffentliche Hand (Bund, Land) oder welcher Grundstückseigentümer für die Pflege und Instandhaltung zuständig ist.
